Zahnzusatzversicherung

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter zahlen Sie in vielen Bereichen zu, insbesondere beim Zahnersatz. Von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie nur noch einen Festzuschuss, abhängig vom konkreten Befund. Führen Sie ein Bonusheft, steigt die Leistung um bis zu 30%.
Besonders bei hochwertigem Zahnersatz sowie Inlays und Implantaten kann Ihr Eigenanteil ein paar hundert Euro betragen.
Beispiel
Seitenzahn-Brücke – 2 Zähne und 1 Zwischenglied:
Für eine Seitenzahn-Brücke mit Verblendung nach Kassenrichtlinien berechnet Ihr Zahnarzt im Durchschnitt € 800,00. Unter Berücksichtigung von 30% Bonus, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse € 450,00. Ihr Eigenanteil beträgt € 350,00.
Wünschen Sie eine Implantatbrücke (2 Implantate), erhebt Ihr Zahnarzt inkl. zusätzlicher Privatleistungen im Durchschnitt € 2.450,00. Ihr Eigenanteil beträgt € 1.800,00.
Die Lösung – eine Zahnzusatzversicherung.
Beispiel
Eine 40-jährige Frau zahlt monatlich ab € 20,00; ein 50-jähriger Mann ab € 30,00. Erstattet werden unter anderem bis zu 85% des Rechnungsbetrages Ihres Zahnarztes sowie Kosten für eine professionelle Zahnreinigung mindestens € 80,00 im Jahr.
Für eine Seitenzahn-Brücke mit Verblendung nach Kassenrichtlinien berechnet Ihr Zahnarzt im Durchschnitt € 800,00. Unter Berücksichtigung von 30% Bonus, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse € 450,00. Ihr Eigenanteil beträgt € 350,00.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen ein persönliches Angebot erstellen dürfen. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an einzelne Versicherer gebunden.